Christoph Buchholz: Die Rezension betrifft RAin M. Walter, die zum Zeitpunkt der Mandatsübernahme noch Mitglied der Sozietät war, mittlerweile jedoch ausgeschieden ist, aber noch in der Kanzlei arbeitet. Frau Walter übernahm von einer Kollegin für mich ein Unterhaltsverfahren. Schon bald stellte sich heraus, dass sie vor allem zeitlich total überfordert war: Schriftsätze wurden auch nach mehrfacher Mahnung nicht herausgeschickt, Briefe der Gegenseite nicht beantwortet, eingegangene Schriftstücke nicht zeitnah an mich weitergeleitet. Das Mandatsverhältnis wurde beendet, nachdem ich dann selbst auf ein Schreiben der Gegenseite geantwortet hatte, weil Sie auch nach mehrfacher Mahnung nicht tätig wurde. Jetzt führt sie einen Kleinkrieg um die Herausgabe der Handakten, auch nach knapp einem Jahr hat sie sie noch nicht herausgegeben, sie müsse sich jetzt erst über ihre Verpflichtung zur Herausgabe informieren! Da bleibt nur der Weg über die Anwaltskammer, die ihr bei ihrer Information über ihre Anwaltspflichten sicher behilflich sein kann!
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