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Stefan Blume: Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 4449/12): Nach einem Streit und dem eigenmächtigen Verlassen des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer liegt keine beharrliche Arbeitsverweigerung und rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
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Degen M. Rechtsanwalt
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